Umgebungslärm

Prognosen, Gutachten und Beratungen  

zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

A&IC hat bereits in diesem frühen Stadium die Bekanntgabe als
sachverständige Stelle
nach dem zukünftigen § 47 n des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes beantragt. Wir unterstützen Kommunen und andere Behörden bei:

- der Überführung vorhandener Schallimmissions- und Lärmminderungspläne in die den nach EU-Richtlinie vorgegebenen verfahrensrechtlichen Anforderungen entsprechenden Kommunalen oder Strategischen Lärmkarten und Lärmminderungspläne

- der Erarbeitung Kommunaler oder Strategischen Lärmkarten und Lärmminderungspläne


Die Europäische Kommission hat den Umgebungslärm als eines der größten Umweltpro-
bleme in Europa bezeichnet hat. Die
Umgebungslärmrichtlinie verfogt das Ziel, ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm festzulegen, um seine schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch zu verhindern, ihnen vorzu-
beugen oder sie zu vermindern. Hierzu sollen schrittweise folgende Maßnahmen durchge-
führt werden:

1. Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten nach für die Mitgliedstaaten gemeinsamen Bewertungsmethoden,

2. Information der Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen,

3. Aufstellung von Aktionsplänen mit dem Ziel, den Umgebungslärm soweit erforderlich zu verhindern und zu mindern und eine zufriedenstellende Umweltqualität zu erhalten.

Der Richtlinie liegt damit auf europäischer Ebene erstmalig ein immissionsbezogener Regelungsansatz für die Lärmbekämpfung zugrunde.

Ferner soll die Richtlinie eine Grundlage für die breitere Einführung von Gemeinschafts-
maßnahmen zur Lärmminderung bei den wichtigsten Lärmquellen darstellen, insbeson- dere Straßen- und Schienenfahrzeuge, Verkehrsinfrastruktur, Flugzeuge, im Freien ver- wendete Geräte und Maschinen, Industrieausrüstungen, mobile Maschinen und Geräte. Hierzu soll die innerstaatliche und gemeinschaftsweite Sammlung und Veröffentlichung von Daten über Umgebungslärmpegel nach vergleichbaren Kriterien, harmonisierten Indizes und gemeinsamen Bewertungsmethoden dienen.

Im Gesetzentwurf zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm wird gefordert:

Örtliche Lärmkartierung

In Gebieten, in denen Umgebungslärm hervorgerufen wird oder zu erwarten ist, der ge-
eignet ist, schädliche Umwelteinwirkungen herbeizuführen, haben die Gemeinden örtliche Lärmkarten aufzustellen, in denen Lärmquellen sowie Belastungen durch Umgebungs- lärm und seine Auswirkungen auf die Umwelt angegeben werden. Eine Aufstellung kann auch insoweit erfolgen, wie es im Hinblick auf die Bekämpfung des Umgebungslärms um Nachteile und Belästigungen für die Allgemeinheit geht.

Strategische Lärmkartierung

Die zuständigen Behörden haben Strategische Lärmkarten

- für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Hauptverkehrsflughäfen sowie
- in Ballungsräumen auch für sonstige Hauptlärmquellen, insbesondere sonstige Ver-
kehrsstraßen, sonstige Eisenbahnstrecken und andere Bahnstrecken, sonstige Verkehrsflughäfen sowie immissionsschutzrechtliche Anlagen

aufzustellen, soweit dies nach den in der Rechtsverordnung geregelten Begriffsbestim-
mungen sowie Kriterien oder Schwellenwerten erforderlich ist.

Lärmminderungspläne

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Örtlichen und der Strategischen Lärmkarten sind
in den Lärmminderungsplänen Maßnahmen zur Bekämpfung des Umgebungslärms an hauptsächlichen Lärmquellen mit dem Ziel festzulegen, den Umgebungslärm so weit er- forderlich zu verhindern und zu vermindern und einer Zunahme des Umgebungslärms in schutzwürdigen ruhigen Gebieten vorzubeugen. Die Lärmminderungsplanung soll vor allem das Ziel verfolgen, die Belastung der Bevölkerung mit Umgebungslärm so weit zu senken, dass

1.kurzfristig Gefährdungen für die Gesundheit und
2.langfristig erhebliche Belästigungen

vermieden werden.

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