Bauleitplanung

Prognosen, Kontingentierung, Gutachten und Beratungen  

Das  Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau)  zur Änderung des
Baugesetzbuches und des Raumordnungsgesetzes ist am 20. Juli 2004 in
Kraft getreten. Damit ist die  EU Plan-UP-Richtlinie  über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme in deutsches Recht umgesetzt.

Das europaweit eingeführte Instrument der Umweltprüfung wurde für die Bauleitplanver-
fahren nutzbar gemacht und integriert die Umweltprüfung als Vereinheitlichung der bis-
lang nebeneinander stehenden planungsrechtlichen Verfahren (Umweltverträglichkeits-
prüfung, Verträglichkeitsprüfung nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, naturschutz-
rechtliche Eingriffsregelung) in die Bauleitplanung. In einem Umweltbericht sind u.a. die Auswirkungen der Bauleitplanung durch Lärm, Erschütterungen und Schadstoffe auf die Bevölkerung darzustellen und zu erörtern sowie dem Zustand gegenüber zu stellen, der sich einstellt wird, wenn die Planung nicht durchgeführt würde.

Bei der Planung einer neuen Straßenführung müssen im Umweltbericht sowohl die Aus-
wirkungen des Verkehrslärms durch den neuen Verlauf als auch die Lärmbelastungbeim bisherigen Straßenverlauf beschreiben und bewerten. Bei Kultur- und sonstigen Sachgü-
tern ist z.B. daran zu denken, ob Erschütterungen durch zusätzlichen Straßenverkehr diese Kulturgüter gefährden können. Bei der Umsetzung der Bauleitplanung sind erheb-
liche Umweltauswirkungen auch zu überwachen.

Hier bieten wir Leistungen für die Messung von Verkehrs- und Gewerbelärm sowie die Messung von Erschütterungen an. Durch einen bestehenden engen Verbund von Inge-
nieurbüros verschiedener Fachrichtungen sind wir in der Lage, komplette Umweltbe-
richte zu erarbeiten.

3. Kontingentierungen der Schallemission oder Schallimmission
Mit Hilfe von schalltechnischen Computermodellen, werden alle relevanten Flächen auf denen Lärm enstehen kann und die vor Lärm zu schützende Bebauung in der Nachbar-
schaft modelliert. Dann werden die potentiellen Lärmverursacher hinsichtlich ihres Bei- trags bewertet und es werden Kontingente der maximalen Schallabstrahlung vergeben oder es werden Immissionsanteile für die Betriebsflächen festgelegt.

4. Schallschutz bei der Planung von Wohnbauflächen
Gutachten und Schallimmissionsprognosen im Rahmen von Bebauungsplänen oder Vorhabens- und Erschließungsplänen nach DIN 18 005 zum Schutz vor Verkehrslärm oder der Schallimmission benachbarter Gewerbe- und Industrieflächen

1. Schalltechnische Gutachten
bei der Aufstellung von Bebauungsplänen, Flächennutzungsplänen und Entwicklungsplänen.

2. Standortuntersuchungen
z.B. für Trassenvarianten von Schienen und Straßen, für Wohnbauflächen, Gewerbeflächen, Betriebsansiedlungen, für Sportanlagen und zum Freizeitlärm.

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