Schall und Erschütterungen

Schall- und Erschütterungsschutz

AIC ist bekanntgegebene Meßstelle für die Ermittlung von Emission und Immission von Geräuschen und Erschütterungen nach § 26 Bundes-Immissionsschutzgesetz im Land Brandenburg.

1. Messungen am Arbeitsplatz
Lärm - und Erschütterungsmessungen an Arbeitsplätzen (Personen- oder ortsbezogen), Grundbelastungsmessungen von bestehenden Anlagen, Erfassung der Schallquellen, Langzeitmessungen.

2. Immissionsmessungen in kommunalen Bereichen
Messung von gewerblichen Lärmimmissionen und Nachbarschaftslärm. Messungen bei Musikveranstaltungen, Messung des Lärms von Sport- u. Freizeitanlagen, Schießstän- den, Handelseinrichtungen. Messung von Sprengerschütterungen und Erschütterungen bei Baumaßnahmen in Gebäuden, Beweissicherungsmessungen, Langzeitüberwachung.

3. Schallemissionsmessungen
Ermittlung des Schalleistungspegels von Maschinen und Anlagen. Ermittlung flächenbe- zogener Schalleistungspegel. Messungen zum Nachweis der Schallemission von Wind- energieanlagen gemäß DIN EN 61400-11.

Für die Durchführung von Messungen stehen uns eine Vielzahl von modernen Messgeräten zur Verfügung, mit denen qualitäts- und normgerechte Messungen aller Komponenten von Schall- und Erschütterungen durchgeführt werden können.

4. Schallimmissionsprognosen
Erarbeitung von Schallimmissionsprognosen im Rahmen von Genehmigungsverfahren
für Anlagen, Erstellung von Betriebslärmkarten, Lärm-Kontingentierung von Gewerbe- flächen. Enthalten sind erforderlichenfalls Empfehlungen für Schallschutzmaßnahmen.

5. Gutachten
Schalltechnische Gutachten zu Bebauungsplänen, zu Sport- und Freizeitanlagen und
zum Schießlärm. Bestimmung des maßgeblichen Außenlärms für die Dimensionierung von Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden. Gutachten zur Erschütterungsausbreitung von Sprengerschütterungen.

Schallimmissionsprognosen und Schalltechnische Gutachten werden auf der Grundlage computergestützter Berechnungen mit farbiger Darstellung der Ergebnisse durchgeführt.
Dazu stehen zwei leistungsfähige Prognoseprogramme zur Verfügung, die ständig auf dem Stand der Technik gehalten werden.

6. Lösung von Lärm- und Erschütterungsproblemen
Lärmminderungsprogramme nach UVV, Vorschläge zur Lärmminderung durch bauliche, gestalterische und planerische Maßnahmen, Beurteilung der Güte von Lärmminderungs- maßnahmen. Vorschläge zur Minderung der Erschütterungsemission, -ausbreitung und -einwirkung, Erschütterungsüberwachung bei Baumaßnahmen.

7.Umgebungslärm, Lärmminderungsplanung,
Erarbeitung von Schallimmissionsplänen und der Lärmminderungsplanung nach § 47 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Erarbeitung von Lärmkarten zum Umgebungs- lärm, strategischen Lärmkarten, Aktionsplänen und akustischen Planungen gemäß Umgebungslärmrichtlinie.



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